Fortbildungen

Fit für unsere Dienstleistungen?
Am 01.01.2019 ist die Unterstützungsangeboteverordnung nach § 45a Absatz 3 SGB XI in Kraft getreten. Seither müssen auch gemeinnützig Tätige geschult werden. Dies betrifft Personen, die nach dem 31.12.16 beim Club 82 tätig wurden oder tätig werden wollen.

Informationen über unser Fortbildungsprogramm erhalten Sie automatisch, wenn Sie als gemeinnützig Tätiger oder als Mitarbeiter bei uns registriert sind.

Mirjam Bärmann
Telefon 07832 9956-22
E-Mail fortbildungen@club82.de